Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 26.10.2000

Rechtsprechung
   BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98   

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BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98 (https://dejure.org/1999,976)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1999 - 3 AZR 684/98 (https://dejure.org/1999,976)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 (https://dejure.org/1999,976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrAVG § 7 Abs. 2; ; BetrAVG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 7 Abs. 2 § 2 Abs. 1
    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7 Abs. 2, § 2 Abs. 1
    Betriebliche Altersversorgung: Umfang der Insolvenzsicherung von Versorgungsanwärtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2220
  • NZA 2001, 33
  • NZI 2000, 609
  • NZI 2001, 88
  • NZI Beilage 2001, 88
  • DB 2000, 2536
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Köln, 24.07.1998 - 11 Sa 1374/97

    Maßgeblichkeit einer festen Altersgrenze bei der Bemessung der Bezüge aus einer

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 1374/97 -.

    3 AZR 684/98 11 Sa 1374/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Juli 1998 - 11 Sa 1374/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98
    Für die Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter gelten die nicht zur Disposition der Vertragspartner stehenden Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 BetrAVG (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu IV 2 der Gründe mwN).

    Insoweit trägt er allerdings wie jeder andere Gläubiger das Insolvenzrisiko (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu III der Gründe).

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91

    Anrechnung von "Nachdienstzeiten" mit Wirkung für den Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98
    Auf das Urteil des Senats vom 10. März 1992 (- 3 AZR 140/91 - BAGE 70, 19 ff.) kann der Kläger seine abweichende Auffassung nicht stützen.

    Der Senat hat in diesem Urteil unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausdrücklich hervorgehoben, daß der gesetzliche Insolvenzschutz grundsätzlich nicht zur Disposition der Parteien des Versorgungsvertrages steht (BAGE 70, 19, 23).

  • BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80

    Versorgungsanwartschaft - Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98
    Eine vorgezogene Altersgrenze liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten soll und dann seine ungekürzte Betriebsrente in Anspruch nehmen kann (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 418; 12. November 1985 - 3 AZR 606/83 - BAGE 50, 130, 133).

    Nach Sprachgebrauch und Herkommen handelt es sich um die Grenze, bis zu der die Arbeitnehmer längstens einer Erwerbstätigkeit nachgehen sollen (BAG 22. Februar 1983 aaO).

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98
    Versorgungsanwärter genießen nach § 7 Abs. 2 BetrAVG einen geringeren Insolvenzschutz als die Versorgungsempfänger (vgl. ua. BAG 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 283 ff.; 8. Juni 1999 - 3 AZR 39/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 92, zu II der Gründe mwN).
  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98
    Eine vorgezogene Altersgrenze liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten soll und dann seine ungekürzte Betriebsrente in Anspruch nehmen kann (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 418; 12. November 1985 - 3 AZR 606/83 - BAGE 50, 130, 133).
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 39/98

    Insolvenzschutz vorzeitig ausgeschiedener Versorgungsempfänger

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98
    Versorgungsanwärter genießen nach § 7 Abs. 2 BetrAVG einen geringeren Insolvenzschutz als die Versorgungsempfänger (vgl. ua. BAG 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 283 ff.; 8. Juni 1999 - 3 AZR 39/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 92, zu II der Gründe mwN).
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

    So ist anerkannt, dass die feste Altersgrenze durch einen Aufhebungsvertrag nicht mehr herabgesetzt werden kann (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu II 2 a der Gründe; 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 205/05

    Anrechnung von Nachdienstzeiten

    Umgekehrt bindet den Pensions-Sicherungs-Verein nicht eine Versorgungsvereinbarung, die über die Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 Satz 3 iVm. § 2 Abs. 1 BetrAVG hinausgeht (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe; 20. Juni 2000 - 3 AZR 872/98 - KTS 2002, 163, zu 1 der Gründe).

    Dies gilt grundsätzlich sowohl für den vereinbarten vollständigen Verzicht auf eine zeitratierliche Kürzung (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - aaO, zu III der Gründe) als auch für eine Erhöhung des Zeitwertfaktors durch eine den Versorgungsanwärter begünstigende Anrechungsvereinbarung.

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    § 7 Abs. 2 BetrAVG enthält keine Öffnungsklausel für günstigere Versorgungsvereinbarungen (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe).
  • BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

    Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

    Aus diesem Grunde kann die feste Altersgrenze aus Anlaß einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr herabgesetzt werden (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    § 7 Abs. 2 BetrAVG beschränkt die Insolvenzsicherung auf den gesetzlichen Mindestschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften und enthält keine Öffnungsklausel für günstigere Versorgungsvereinbarungen (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe).
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00

    Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf Anwärtertod

    Bei Versorgungsempfängern kommt es, abgesehen von den Fällen des Versicherungsmißbrauchs im Sinne des § 7 Abs. 5 BetrAVG, auf die Versorgungspflichten des Arbeitgebers an (vgl. ua. BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 39/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 92 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 60, zu II der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe).
  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98

    Insolvenzschutz - Zeitwertfaktor - Dynamisierungspflicht

    Die Versorgungsvereinbarungen sind nur insoweit zu beachten, als sie den Berechnungsgrundsätzen des § 7 Abs. 2 BetrAVG nicht widersprechen und nicht über sie hinausgehen (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe).

    Da die feste Altersgrenze den Zeitpunkt festlegt, bis zu dem die Arbeitnehmer betriebstreu sein sollen, kann sie anläßlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr herabgesetzt werden (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06

    Höhe der Insolvenzsicherung - Besitzstandsrente

    Dagegen beschränkt § 7 Abs. 2 BetrAVG die Insolvenzsicherung auf den gesetzlichen Mindestschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften und enthält keine Öffnungsklausel für günstigere Versorgungsvereinbarungen (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63).
  • LAG Köln, 07.08.2006 - 14 (11) Sa 42/06

    Ratierliche Kürzung bei Ausscheiden vor vereinbarter Altersgrenze

    Durch Vereinbarung kann die feste Altersgrenze für die Betriebsrente vorgezogen werden ( im Anschluss an BAG, Urteil vom 14.12.1999 - 3 AZR 684/98).

    Auch der Beklagte hat in der Berufungsinstanz nicht mehr in Abrede gestellt, dass die Vereinbarung des Klägers mit seinem Arbeitgeber aus dem Jahre 2000 als vorgezogene feste Altersgrenze im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzusehen ist (s. BAG, Urteil vom 14.12.1999 - 3 AZR 684/98 -).

  • LAG Köln, 24.09.2007 - 2 Sa 761/07

    Rentenanwartschaft in der Insolvenz

    Anschluss an die Rechtsprechung des BAG: 3 AZR 645/84 und 3 AZR 684/98 (feste Altersgrenze), 3 AZR 205/05 und 3 AZR 458/98 (keine Bindung des PSV an Besserungszusagen im Hinblick auf die Anrechnung von Nachdienstzeiten).

    Auch hier ist die Problematik bereits durch die Rechtssprechung geklärt (vgl. BAG vom 24.06.1986 - 3 AZR 645/84 - und vom 14.12.1999 - 3 AZR 684/98 -).

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

  • BAG, 24.10.2006 - 3 AZR 362/05

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente einer auf Grund

  • LAG Köln, 28.02.2005 - 2 Sa 1016/04

    Betriebsrente, Insolvenzsicherung, Nachdienstzeitenvereinbarung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - 4 Sa 43/04

    Berechnung der Betriebsrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis

  • LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15

    Pensionszusage; Anwartschaft; Unverfallbarkeit; Insolvenzschutz

  • LAG Köln, 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02

    Feste Altersgrenze in Versorgungsrichtlinie; Gesetzliche und betriebliche Rente ;

  • LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 7 Sa 822/06

    Klageänderung - Berufungsbegründung

  • ArbG Köln, 03.07.2006 - 3 Ca 6876/05
  • ArbG Köln, 17.10.2012 - 9 Ca 3559/12
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00   

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LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00 (https://dejure.org/2000,7479)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.10.2000 - 9 Ta 363/00 (https://dejure.org/2000,7479)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 9 Ta 363/00 (https://dejure.org/2000,7479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Anwalts auf eine Vergleichsgebühr; Nachgeben beider Parteien; Voller Erfolg einer Partei

  • rechtsportal.de

    Anwaltskosten: Anfall der Vergleichsgebühr

  • Der Betrieb

    BGB § 779; BRAGO §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 123 Abs. 1, 128
    Vergleichsgebühr nur bei Nachgeben in der Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 2536
  • NZA-RR 2001, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.02.2000 - 8 Ta 9/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
    Kein Vergleich liegt hingegen dann vor, wenn eine Partei ihr Klageziel uneingeschränkt erreicht (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 17.11.1983 - 1 Ta 199/83 - JurBüro 1984 m. zust. Anm. Mümmler, 871; LAG Düsseldorf Beschl. v. 15.10.1999 - 7 Ta 285/98 - MDR 1999, 445 ; a. A. LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - MDR 2000, 1035 ), auch wenn dieses Ergebnis durch die Wortwahl verschleiert wird.

    Es genügt auch nicht, dass das Ergebnis des vollen Obsiegens einer Partei als Vergleich vereinbart wird, dass dadurch der anderen Partei Kosten erspart würden, die sie bei einer anderen Art der Erledigung möglicherweise zu zahlen hätte (so aber LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000, aaO).

  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 432/98

    Hypothetische Reserveursachen in Notarhaftungssachen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
    Kein Vergleich liegt hingegen dann vor, wenn eine Partei ihr Klageziel uneingeschränkt erreicht (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 17.11.1983 - 1 Ta 199/83 - JurBüro 1984 m. zust. Anm. Mümmler, 871; LAG Düsseldorf Beschl. v. 15.10.1999 - 7 Ta 285/98 - MDR 1999, 445 ; a. A. LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - MDR 2000, 1035 ), auch wenn dieses Ergebnis durch die Wortwahl verschleiert wird.
  • LAG Düsseldorf, 15.10.1998 - 7 Ta 285/98

    Vergleichsgebühr, gegenseitiges Nachgeben bei Rücknahme der Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
    Kein Vergleich liegt hingegen dann vor, wenn eine Partei ihr Klageziel uneingeschränkt erreicht (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 17.11.1983 - 1 Ta 199/83 - JurBüro 1984 m. zust. Anm. Mümmler, 871; LAG Düsseldorf Beschl. v. 15.10.1999 - 7 Ta 285/98 - MDR 1999, 445 ; a. A. LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - MDR 2000, 1035 ), auch wenn dieses Ergebnis durch die Wortwahl verschleiert wird.
  • LAG München, 30.07.1990 - 1 Ta 87/90

    Vergleichsgebühr; Arbeitsgerichtliches Kündigungsschutzverfahren; Vergleich;

    Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
    Der für diese Erklärung entgegenstehenden Meinung des LAG München - 1 Ta 87/90 (JurBüro 1992, 96) -, das darin ein geringfügiges Nachgeben gesehen hat, weil die Parteien damit vereinbart hätten, die Kündigung als nicht existent zu betrachten, kann nicht gefolgt werden.
  • LAG Niedersachsen, 21.02.2001 - 5 Ta 2/01

    Anwaltsgebühren: Anfall einer Vergleichsgebühr

    Allein die Bezeichnung bzw. das prozessuale Verhalten, den Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden, löst jedoch keine Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO aus, wenn die Regelung einem vollständigen Obsiegen in der Sache entspricht (ebenso LAG Hessen 26.10.2000 -- 9 Ta 363/00 -- NZA-RR 2001, 105 ; LAG Niedersachsen 07.02.2000 -- 11 Ta 740/99 -- LAGE BRAGO § 23 Nr. 7; LAG Düsseldorf 15.10.1998 -- 7 Ta 285/98 -- JurBüro 1999, 361 ).

    Die gegenteilige Auffassung, die bei Regelungen der vorliegenden Art ein vermeintliches, objektiv nicht bestehendes Opfer für die Annahme eines Gebühren auslösenden Vergleichs ausreichen lässt, wird von einigen Landesarbeitsgerichten damit begründet, ein Nachgeben des Arbeitnehmers sei darin zu sehen, dass es seiner Mitwirkung bedürfe, weil die einseitige Rücknahme der Kündigung rechtlich nicht möglich sei (vgl. LAG Hessen 26.10.2000 -- 9 Ta 363/00 -- NZA-RR 2001, 105 ; LAG Sachsen-Anhalt 18.02.2000 -- 8 Ta 9/00 -- LAGE BRAGO § 23 Nr. 8; LAG Hamm 30.04.1997 -- 9 Ta 535/96 -- AnwBl 1997, 568; LAG München 30.07.1990 -- 1 Ca 87/90 -- JurBüro 1992, 96; LAG Baden-Württemberg 17.11.1983 -- 1 Ca 199/83 -- JurBüro 1984, 871).

    Zutreffend hat das LAG Hessen (26.10.2000 -- a. a. O.) als weiteres Argument herausgestellt, dass ein Rechtsanwalt, der in einer klaren Prozesssituation anstelle eines streitigen Urteils ohne Zugeständnis einem Vergleich zustimmt, seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis verletzt, wenn er die Partei -- oder die Staatskasse -- ohne sachliche Notwendigkeit mit einer Vergleichsgebühr belastet.

  • LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01

    Keine Vergleichsgebühr ohne gegenseitiges Nachgeben

    LAG Frankfurt vom 26.10.2000 - 9 Ta 363/00,.
  • LAG Düsseldorf, 11.03.2003 - 16 Ta 74/03

    Vergleichsgebühr; gegenseitiges Nachgeben

    Das LAG Düsseldorf ist in zwei weiteren Beschlüssen vom 14.05.2000 (7 Ta 118/02) und vom 20.06.2002 (7 Ta 256/02) bei seiner Auffassung verblieben (ebenso wie LAG Düsseldorf aus jüngerer Zeit: LAG Köln vom 29.08.2000 - 8 Ta 127/00 - NZA 2001, 632; LAG Hessen vom 26.10.2000 - 9 Ta 363/00 - NZA-RR 2001, 105; LAG Niedersachsen vom 21.02.2001 - 5 Ta 2/01 - MDR 2001, 656 = JurBüro 2001, 413 = NZA-RR 2001, 439; ausführlicch LAG Nürnberg vom 14.01.200 - 4 Ta 176/01 - MDR 2002, 544 = JurBüro 2002, 528).
  • LAG Hessen, 16.02.2004 - 13 Ta 13/04

    Sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss; Vorliegen eines

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